Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) – FestSpielhelden | Nadine
Domeier
§ 1
Geltungsbereich
(1) Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge
zwischen Nadine Domeier - nachfolgend „FestSpielhelden“ - und
ihren Kundinnen und Kunden über die Vermietung und den Verkauf
von Produkten sowie die Erbringung sonstiger Leistungen im
Bereich Hochzeiten und Events.
(2) Die AGB
gelten sowohl gegenüber Verbraucher:innen als auch gegenüber
Unternehmer:innen, soweit nicht ausdrücklich abweichend
geregelt.
(3)
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn
FestSpielhelden ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt hat.
§ 2
Vertragsschluss
(1) Angebote
von FestSpielhelden sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein
Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung,
Vertragsunterzeichnung oder eine sonstige ausdrückliche Annahme
durch FestSpielhelden zustande.
(3) Angebote
und Vertragsunterlagen können mit einer individuellen
Annahmefrist versehen werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist
keine Annahme, ist FestSpielhelden nicht mehr an das Angebot
gebunden.
(4) Bei
individualisierten oder personalisierten Leistungen erfolgt
eine Beauftragung ausschließlich nach individueller Abstimmung
und vorbehaltlich der Umsetzbarkeit.
§ 3
Preise, Zahlung und Fälligkeit
(1) Es
gelten die individuell vereinbarten Preise.
(2) Bei
Mietleistungen kann FestSpielhelden eine Anzahlung verlangen.
Die Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.
Anzahlungsrechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(3) Für
Mietleistungen hat die vollständige Zahlung spätestens 28 Tage
vor der Veranstaltung per Überweisung auf das angegebene Konto
zu erfolgen.
(4) Für
individualisierte, personalisierte oder speziell angefertigte
Produkte sowie sonstige individuelle Leistungen erfolgt die
Leistungserbringung ausschließlich gegen vollständige
Vorkasse.
(5)
Maßgeblich ist ausschließlich der tatsächliche Zahlungseingang
bei FestSpielhelden.
(6) Ohne
vollständigen Zahlungseingang erfolgt keine Herausgabe,
Leistungserbringung oder Produktionsaufnahme.
(7)
Barzahlungen sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(8) Erfolgt
der vollständige Zahlungseingang nicht fristgerecht, ist
FestSpielhelden berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4
Kaution
(1)
FestSpielhelden ist berechtigt, eine Kaution zu
verlangen.
(2) Die Höhe
der Kaution richtet sich nach dem jeweiligen Mietumfang und
beträgt bis zum doppelten Mietpreis, mindestens jedoch 250,00
EUR.
(3) Die
Rückzahlung der Kaution erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe
und Prüfung der Mietgegenstände.
(4)
FestSpielhelden ist berechtigt, Schäden, Verluste,
Reinigungskosten, verspätete Rückgaben oder sonstige Ansprüche
mit der Kaution zu verrechnen.
§ 5
Übergabe / Abholung
(1)
Abhol-und Rückgabetermine sind grundsätzlich mit
FestSpielhelden spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung
verbindlich abzustimmen. Die reguläre Abholung der
Mietgegenstände erfolgt grundsätzlich am
Mittwochnachmittag/-abend vor der Veranstaltung, sofern nichts
anderes vereinbart ist oder organisatorische Gründe
entgegenstehen.
(2)
Abweichende Termine oder Zeitfenster bedürfen der vorherigen
schriftlichen Abstimmung mit FestSpielhelden.
(3)
Kurzfristige Änderungswünsche oder Sondertermine erfolgen
ausschließlich nach Verfügbarkeit und ausdrücklicher
schriftlicher Bestätigung durch FestSpielhelden.
(4) Eine
spontane unangekündigte Abholung ist ausgeschlossen.
(5) Die
Abholung durch Dritte ist nur mit schriftlicher Vollmacht
zulässig.
§ 6
Rückgabe
(1)
Abhol-und Rückgabetermine sind grundsätzlich mit
FestSpielhelden spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung
verbindlich abzustimmen. Die reguläre Rückgabe erfolgt
grundsätzlich am Sonntag oder Montagabend nach der
Veranstaltung, sofern nichts anderes vereinbart ist oder
organisatorische Gründe entgegenstehen.
(2)
Abweichende Rückgabetermine oder Zeitfenster bedürfen der
vorherigen schriftlichen Abstimmung mit FestSpielhelden.
(3) Die
Mietgegenstände sind vollständig, sauber und in ordnungsgemäßem
Zustand zurückzugeben.
(4) Bei
verspäteter Rückgabe ist FestSpielhelden berechtigt,
zusätzliche Mietkosten sowie nachweislich entstandene Schäden
geltend zu machen.
(5) Dies
gilt insbesondere, wenn aufgrund der verspäteten Rückgabe
Folgeaufträge nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden
können.
(1)
Rückgabetag und Rückgabezeit werden verbindlich mit
FestSpielhelden abgestimmt.
§ 7
Haftung des Kunden
(1) Der
Mieter haftet ab Übergabe bis zur Rückgabe für Verlust,
Diebstahl, Untergang, Bruch, Beschädigung und verschlechtertem
Zustand der Mietgegenstände, soweit die Ursachen in seinem
Verantwortungsbereich liegen. Dies gilt auch für Schäden, die
durch Gäste, Beauftragte, Dienstleister, Veranstaltungsbesucher
oder sonstige Dritte verursacht werden, denen der Mieter Zugang
verschafft hat.
(2) Bei
Verlust, irreparabler Beschädigung oder erheblicher
Beschädigung individuell gefertigter Mietgegenstände haftet der
Kunde für die Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungskosten
einschließlich Material-, Arbeits-, Beschaffungs- und
Organisationsaufwand.
§ 8
Widerruf, Stornierung und individualisierte
Produkte
(1) Bei
Verträgen über individuell angefertigte oder
personalisierte Produkte (insbesondere Sitzpläne,
Platzkarten oder vergleichbare Sonderanfertigungen) besteht
kein Widerrufsrecht, soweit gesetzlich zulässig.
(2)
Bereits begonnene Design-, Konzeptions- oder
Produktionsleistungen für individualisierte Produkte sind
im Falle einer Stornierung anteilig bzw. vollständig
entsprechend dem bereits entstandenen Aufwand zu
vergüten.
(3) Bei
Mietleistungen werden bei einer Stornierung bis 28 Tage vor
dem vereinbarten Veranstaltungstermin 50 % des vereinbarten
Gesamtpreises fällig.
(4) Bei
Mietleistungen werden bei einer Stornierung weniger als 28
Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin der
vollständige vereinbarte Gesamtpreis fällig.
(5) Dem
Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass
FestSpielhelden kein oder ein geringerer Schaden entstanden
ist.
§ 9
Haftung von FestSpielhelden
(1) Der
Vermieter haftet für Schäden des Mieters unbeschränkt bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei
Schäden aus der Verletzung des Lebens des Körpers oder der
Gesundheit.
(2) Bei
leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
ist die Haftung des Vermieters auf den vertragstypischen
vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters im Fall von
Fahrlässigkeit soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben
unberührt.
§ 10
Haftungsfreistellung
(1) Der Mieter stellt den Vermieter im Rahmen der übernommenen
Verkehrssicherungspflicht von jeglichen Ansprüchen Dritter
frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Spiele
entstehen.
(2) Der
Mieter wird der jeweiligen Nutzern / Gästen die Funktion der
Spiele, soweit erforderlich, erklären und im Fall der Nutzung
von Kindern für deren Beaufsichtigung Sorge tragen.
§ 11
Rücktritt / Leistungsverweigerung durch
FestSpielhelden
FestSpielhelden ist
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
-
vereinbarte
Zahlungen nicht fristgerecht eingehen
-
erforderliche
organisatorische Absprachen trotz Aufforderung nicht
rechtzeitig erfolgen
-
begründete
Zweifel an einer ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung
bestehen
-
falsche oder
unvollständige Angaben gemacht wurden
-
die
Durchführung aus organisatorischen oder
sicherheitsrelevanten Gründen unzumutbar wird
-
begründete
Anhaltspunkte für eine vertragswidrige Nutzung
bestehen
-
die
Durchführung des Vertrages durch höhere Gewalt, Unfälle
oder unverschuldete Nichtbelieferung wesentlich
erschwert oder unmöglich wird. Hierzu gehört auch der
Umstand, dass die Spiele durch Beschädigung eines
Vormieters nicht rechtzeitig in einen vertragsgerechten
Zustand versetzt werden können
Erfolgt
der Rücktritt aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden
Umstands, insbesondere bei Zahlungsverzug, fehlender
Mitwirkung oder organisatorischer Nichterfüllung, bleiben
vereinbarte Zahlungsansprüche sowie vertragliche
Stornoregelungen unberührt.
Erfolgt
der Rücktritt aus Gründen, die FestSpielhelden nicht zu
vertreten hat, insbesondere aufgrund höherer Gewalt oder
unvorhersehbarer Umstände, werden bereits geleistete
Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet.
§ 12
Höhere Gewalt
Kann eine
Leistung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen,
Krankheit, Unwetter oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände
nicht oder nicht wie geplant erbracht werden, ist
FestSpielhelden berechtigt, die Leistung anzupassen, zu
verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 13
Datenschutz
Der
Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten zur
Vertragsanbahnung und Vertragsabwicklung nach Maßgabe der
Datenschutzerklärung. Die Einzelheiten ergeben sich aus der
Datenschutzinformation auf der
Webseite
www.festspielhelden.de.
§ 14
Schlussbestimmungen
(1) Es gilt
deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2)
Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand der Sitz von
FestSpielhelden, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollten
einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch
eine solche wirksame Bestimmung ersetzt werden, die Sinn und
Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.