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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – FestSpielhelden | Nadine Domeier 

 

§ 1 Geltungsbereich 
 
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Nadine Domeier - nachfolgend „FestSpielhelden“ - und ihren Kundinnen und Kunden über die Vermietung und den Verkauf von Produkten sowie die Erbringung sonstiger Leistungen im Bereich Hochzeiten und Events.
 
(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbraucher:innen als auch gegenüber Unternehmer:innen, soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt.
 
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn FestSpielhelden ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
 
 
§ 2 Vertragsschluss
 
(1) Angebote von FestSpielhelden sind freibleibend und unverbindlich.
 
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung, Vertragsunterzeichnung oder eine sonstige ausdrückliche Annahme durch FestSpielhelden zustande.
 
(3) Angebote und Vertragsunterlagen können mit einer individuellen Annahmefrist versehen werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme, ist FestSpielhelden nicht mehr an das Angebot gebunden.
 
(4) Bei individualisierten oder personalisierten Leistungen erfolgt eine Beauftragung ausschließlich nach individueller Abstimmung und vorbehaltlich der Umsetzbarkeit.
 
 
§ 3 Preise, Zahlung und Fälligkeit
 
(1) Es gelten die individuell vereinbarten Preise.
 
(2) Bei Mietleistungen kann FestSpielhelden eine Anzahlung verlangen. Die Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag. Anzahlungsrechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
 
(3) Für Mietleistungen hat die vollständige Zahlung spätestens 28 Tage vor der Veranstaltung per Überweisung auf das angegebene Konto zu erfolgen.
 
(4) Für individualisierte, personalisierte oder speziell angefertigte Produkte sowie sonstige individuelle Leistungen erfolgt die Leistungserbringung ausschließlich gegen vollständige Vorkasse.
 
(5) Maßgeblich ist ausschließlich der tatsächliche Zahlungseingang bei FestSpielhelden.
 
(6) Ohne vollständigen Zahlungseingang erfolgt keine Herausgabe, Leistungserbringung oder Produktionsaufnahme.
 
(7) Barzahlungen sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
 
(8) Erfolgt der vollständige Zahlungseingang nicht fristgerecht, ist FestSpielhelden berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
 
 
§ 4 Kaution
 
(1) FestSpielhelden ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen.
 
(2) Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem jeweiligen Mietumfang und beträgt bis zum doppelten Mietpreis, mindestens jedoch 250,00 EUR.
 
(3) Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung der Mietgegenstände.
 
(4) FestSpielhelden ist berechtigt, Schäden, Verluste, Reinigungskosten, verspätete Rückgaben oder sonstige Ansprüche mit der Kaution zu verrechnen.

 

§ 5 Übergabe / Abholung

(1) Abhol-und Rückgabetermine sind grundsätzlich mit FestSpielhelden spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung verbindlich abzustimmen. Die reguläre Abholung der Mietgegenstände erfolgt grundsätzlich am Mittwochnachmittag/-abend vor der Veranstaltung, sofern nichts anderes vereinbart ist oder organisatorische Gründe entgegenstehen.

(2) Abweichende Termine oder Zeitfenster bedürfen der vorherigen schriftlichen Abstimmung mit FestSpielhelden.

(3) Kurzfristige Änderungswünsche oder Sondertermine erfolgen ausschließlich nach Verfügbarkeit und ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch FestSpielhelden.

(4) Eine spontane unangekündigte Abholung ist ausgeschlossen.

(5) Die Abholung durch Dritte ist nur mit schriftlicher Vollmacht zulässig.

 

§ 6 Rückgabe

(1) Abhol-und Rückgabetermine sind grundsätzlich mit FestSpielhelden spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung verbindlich abzustimmen. Die reguläre Rückgabe erfolgt grundsätzlich am Sonntag oder Montagabend nach der Veranstaltung, sofern nichts anderes vereinbart ist oder organisatorische Gründe entgegenstehen.

(2) Abweichende Rückgabetermine oder Zeitfenster bedürfen der vorherigen schriftlichen Abstimmung mit FestSpielhelden.

(3) Die Mietgegenstände sind vollständig, sauber und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

(4) Bei verspäteter Rückgabe ist FestSpielhelden berechtigt, zusätzliche Mietkosten sowie nachweislich entstandene Schäden geltend zu machen.

(5) Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund der verspäteten Rückgabe Folgeaufträge nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden können.

(1) Rückgabetag und Rückgabezeit werden verbindlich mit FestSpielhelden abgestimmt.

 

§ 7 Haftung des Kunden
 
(1) Der Mieter haftet ab Übergabe bis zur Rückgabe für Verlust, Diebstahl, Untergang, Bruch, Beschädigung und verschlechtertem Zustand der Mietgegenstände, soweit die Ursachen in seinem Verantwortungsbereich liegen. Dies gilt auch für Schäden, die durch Gäste, Beauftragte, Dienstleister, Veranstaltungsbesucher oder sonstige Dritte verursacht werden, denen der Mieter Zugang verschafft hat.
 
(2) Bei Verlust, irreparabler Beschädigung oder erheblicher Beschädigung individuell gefertigter Mietgegenstände haftet der Kunde für die Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungskosten einschließlich Material-, Arbeits-, Beschaffungs- und Organisationsaufwand.
 
 

§ 8 Widerruf, Stornierung und individualisierte Produkte

(1) Bei Verträgen über individuell angefertigte oder personalisierte Produkte (insbesondere Sitzpläne, Platzkarten oder vergleichbare Sonderanfertigungen) besteht kein Widerrufsrecht, soweit gesetzlich zulässig.

(2) Bereits begonnene Design-, Konzeptions- oder Produktionsleistungen für individualisierte Produkte sind im Falle einer Stornierung anteilig bzw. vollständig entsprechend dem bereits entstandenen Aufwand zu vergüten.

(3) Bei Mietleistungen werden bei einer Stornierung bis 28 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 50 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig.

(4) Bei Mietleistungen werden bei einer Stornierung weniger als 28 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin der vollständige vereinbarte Gesamtpreis fällig.

(5) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass FestSpielhelden kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 
 
§ 9 Haftung von FestSpielhelden
 
(1) Der Vermieter haftet für Schäden des Mieters unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei
Schäden aus der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit.
 
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Vermieters auf den vertragstypischen vorhersehbaren
Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters im Fall von Fahrlässigkeit soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
 
 
§ 10 Haftungsfreistellung

(1) Der Mieter stellt den Vermieter im Rahmen der übernommenen Verkehrssicherungspflicht von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Spiele entstehen.
 
(2) Der Mieter wird der jeweiligen Nutzern / Gästen die Funktion der Spiele, soweit erforderlich, erklären und im Fall der Nutzung von Kindern für deren Beaufsichtigung Sorge tragen.
 
 
§ 11 Rücktritt / Leistungsverweigerung durch FestSpielhelden
 
FestSpielhelden ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
  • vereinbarte Zahlungen nicht fristgerecht eingehen
  • erforderliche organisatorische Absprachen trotz Aufforderung nicht rechtzeitig erfolgen
  • begründete Zweifel an einer ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung bestehen
  • falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden
  • die Durchführung aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen unzumutbar wird
  • begründete Anhaltspunkte für eine vertragswidrige Nutzung bestehen
  • die Durchführung des Vertrages durch höhere Gewalt, Unfälle oder unverschuldete Nichtbelieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird. Hierzu gehört auch der Umstand, dass die Spiele durch Beschädigung eines Vormieters nicht rechtzeitig in einen vertragsgerechten Zustand versetzt werden können

Erfolgt der Rücktritt aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstands, insbesondere bei Zahlungsverzug, fehlender Mitwirkung oder organisatorischer Nichterfüllung, bleiben vereinbarte Zahlungsansprüche sowie vertragliche Stornoregelungen unberührt.

Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die FestSpielhelden nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet.

 

§ 12 Höhere Gewalt
 
Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Krankheit, Unwetter oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände nicht oder nicht wie geplant erbracht werden, ist FestSpielhelden berechtigt, die Leistung anzupassen, zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 13 Datenschutz
 
Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsanbahnung und Vertragsabwicklung nach Maßgabe der Datenschutzerklärung. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzinformation auf der
Webseite www.festspielhelden.de.

 

§ 14 Schlussbestimmungen
 
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
 
(2) Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand der Sitz von FestSpielhelden, soweit gesetzlich zulässig.
 
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt werden, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.